Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Kindergartenarbeit beteiligt.
Der Elternbeirat hat unter anderem die Aufgaben:
- Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird.
- Der Elternbeirat soll in seiner Unterstützungsfunktion Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens bei den Eltern wecken.
- Vermittlerfunktion: Wünsche, Anregungen und Vorschläge an die Erzieherinnen bzw. den Träger und die Einrichtung weiterleiten.
- Kontakt halten mit der Elternschaft und die Gesamtheit vertreten.